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Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration vom 27. November 2017 stellen die Regelungsgrundlage für das Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier dar.
Die jetzt gültigen Richtlinien vom 27. November 2017
wurden im StAnz. 49/2017, S.1335 ff. bekannt gemacht.
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Für alle Veröffentlichungen des Logos gilt, dass es stets in Zusammenhang mit dem Logo des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat einzusetzen ist. Die genauen Angaben zu Platzierung und Größen entnehmen Sie bitte diesem Dokument
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